Eine Woche voller Vollversammlungen

diese Woche werden zwei Vollversammlungen stattfinden, eine am Mittwoch(Ewi Bib) und eine am Donnerstag (Bildungsproteste FU):

Vollversammlung

Umbau und Schließung der EWI-Bibliothek

30.11.2011 um 12-14 Uhr

Vor Kurzem haben wir erfahren, dass es Pläne für einen grundlegenden Umbau der erziehungswissenschaftlichen Bibliothek gibt. Schon ab März kommenden Jahres wird die Bibliothek in der derzeitigen Form für mind. 3 Jahre geschlossen. Ein Teil der Bücher wird in der Nähe der Mensa 1 bei den JuristInnen zur Verfügung gestellt. Der andere, weitaus größere Teil, soll über Fernleihe verfügbar gemacht werden. Allerdings weiß noch niemand genau, inwieweit das praktikabel ist. Ziel ist es, ein neues Gebäude, welches gerade auf der Apfelwiese entsteht, einzugliedern. Danach befinden sich auch die sog. „kleinen Fächer“, deren Bibliotheken sich momentan in den anliegen Villen befinden, in der EWI-Bibliothek. Zahl der danach verfügbaren Bücher, Arbeitsflächen für Studierende, genaue Regelungen für den Übergang etc. wurden und werden den Betroffenen nicht kommuniziert. Es war eher Zufall, dass wir auf dieses Problem aufmerksam geworden sind!

Deshalb: Unterstützt uns in unseren Forderungen nach

GESICHERTEN INFORMATIONEN

MEHR TRANSPARENZ und

STUDENTISCHER MITGESTALTUNG

Am Mittwoch, den 30. November 2011 um 12 Uhr im Hörsaal 1a findet dazu eine Vollversammlung der Studierendenschaft statt, in der wir die bis dahin gesammelten Informationen mit euch teilen und weitere Schritte diskutieren möchten.

Wer sich vorher durch den angeblich „ausreichend informativen Dschungel“ klicken möchte:

http://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/serviceeinrichtungen/ewibib/news/Umzug_Bereichsbibliothek.htm

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Liebe Studierenden,
liebe Lehrenden,
liebe Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter,

am kommenden Donnerstag, dem 01.12.11, wird eine erneute Vollversammlung der FU-Studierenden stattfinden. Sie wird um 14.00 c.t. im Hörsaal 1a der Silberlaube (Habelschwerdter Allee 45) beginnen:
http://www.occupy-university.de/wp/wordpress/?p=417

Bei dieser Vollversammlung am 01.12.11 haben alle FU-Studierenden das Recht auf Teilnahme. Auch hat jede FU-Studentin und jeder FU-Student hier gemäß Satzung der Studierendenschaft Rede-, Antrags- und Stimmrecht:
http://www.fu-berlin.de/sites/studwv/media/Rechtsgrundlagen/studsatz.pdf?1307227148

Die Studierendenschafts-Vollversammlung ist das höchste Organ der Studierendenschaft und satzungsgemäß durch den Allgemeinen Studierendenausschuss einberufen worden:
http://astafu.blogsport.de/2011/11/25/erneute-vollversammlung-am-1-12-14uhr-im-hs-1a/

Bei dieser erneuten Vollversammlung soll über die aktuellen Ereignisse und Diskussionen im Rahmen von Bildungsstreik- und Occupy-Bewegung informiert und diskutiert, sollen existierende und neu entstehende Arbeits- und Diskussionsgruppen vorgestellt werden. Es sollen die Diskussionen über die 10 Forderungen aus der letzten Vollversammlung vom 16.11.11 fort geführt und mögliche Abstimmungen durchgeführt werden. Und schließlich soll über die Räumung des Seminarzentrums der FU am 16.11.11 informiert werden, die durch FU-Präsident Peter-André Alt autorisiert worden war.

Darüber hinaus gibt es einen Antrag der Hochschulen übergreifenden Initiative für ein Volksbegehren „Freie Zulassung zum Master-Studium“ auf Unterstützung durch die Vollversammlung, der bei der Vollversammlung am 16.11.11 nicht zur Abstimmung gelangt war:
http://www.berlinermasterplan.de/media/Antrag_VV_FU_Berlin_16.11.2011.pdf

Dem geht bereits ein Votum der Vollversammlung der ASH Berlin zuvor:
http://www.asta.asfh-berlin.de/pm-semesterticket-gesichert-und-volksbegeheren-frei-zulasssung-zum-masterstudium-unterstuetzt.html

Zum Volksbegehren finden sich auf der entsprechenden Seite unter Anderem FAQ und Erklärung des zu Grunde liegenden Gesetzentwurfs:
http://www.berlinermasterplan.de/media/Handreichung_Kopiervorlage_DIN_A5_13.11.2011.pdf

Aus diesem Anlass möchte ich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem laufenden Jahr zur Masterzulassung hinweisen. Eine Muster-Klage des AStA der Uni Potsdam war hier letztlich erfolgreich:

http://www.asta.uni-potsdam.de/wp-content/uploads/2011/05/110517.22-Masterzulassung-f%C3%BCr-alle-Anhang.pdf
http://www.asta.uni-potsdam.de/2011/05/pm-masterzulassung-fuer-alle/ http://www.pnn.de/potsdam/430001/
http://www.asta.uni-potsdam.de/2011/07/klagen-von-studenten-zulassung-zum-master-studium-gerichtlich-erkampft/
http://www.sueddeutsche.de/karriere/klagen-von-studenten-zulassung-zum-master-studium-gerichtlich-erkaempft-1.1118556

Dieses oberverwaltungsgerichtliche Klage-Ergebnis macht nicht zuletzt deutlich, daß die Einstufung des Master-Studiums als eine Form von „Zweitstudium“ abgetrennt vom Bachelor gerade auch in Hinsicht auf die „Berufsqualifizierung“ eines Abschlusses nicht ohne Weiteres haltbar ist. Denn die Freiheit der Berufswahl bedingt danach den Zugang zu einem tatsächlich „berufsqualifizierenden“ Abschluß, zu dem der Bachelor auch nach Auffassung des Gerichts nicht ohne Weiteres gezählt werden kann. Dies kann mögliche Rückschlüsse zulassen bzw. Auswirkungen haben auf die Frage eines „hochschulinternen“ Masterübergangs, die das Berliner
Master-Volksbegehren aufwirft. Darüber hinaus strebt dieses Volksbegehren eine verfassungsgerichtliche Klärung, nicht zuletzt auch zum Berliner Grundrecht auf Bildung, an.

Um eine möglichst hohe Beteiligung an der Vollversammlung zu erreichen, möchte ich hiermit erneut alle Studierenden sowie auch Nicht-Studierenden der Freien Universität auf diesem Wege dazu einladen, sich an der
Studierendenschafts-Vollversammlung am 01.12.11 zu beteiligen. Weiter möchte ich erneut darum bitten, freundlich hierauf hinzuweisen sowie die Teilnahme an Vollversammlung und Demonstration zu ermöglichen. Gleichsam möchte ich um Weiterleitung bitten.

Die Studierendenschaftsvollversammlung ist Teil der akademischen und hierin insbesondere der studentischen Selbstverwaltung, Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Diese Selbstverwaltung und Mitbestimmung ausüben zu können, ist vom Gesetzgeber besonders vorgesehen und berücksichtigt worden. Zudem dürfen gemäß geltendem Berliner Hochschulgesetz (§ 44): http://web.fu-berlin.de/zwv/vorschr/berlhg.pdf
Hochschulmitglieder auf Grund ihrer Tätigkeit in der akademischen
Selbstverwaltung nicht benachteiligt werden.

Des Weiteren möchte ich Euch und Ihnen erneut die Fortgeltung des
Beschlusses zur FU-weiten Aussetzung der Anwesenheitskontrollen in Erinnerung rufen, den der Akademische Senat der FU am Ende des Jahres 2009 gefaßt hat:
http://www.bildungsstreik-berlin.de/wiki/images/e/ea/AS_Vorl_RegelTeilnahme_Abgestimmt3.pdf
http://fuwatch.de/wp-content/uploads/2010/12/as20091216.pdf sowie
entsprechend aus dem FU-internen Netz:
http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/senat/protokolle/index.html

Ich möchte hinsichtlich der Anwesenheitspflicht darum bitten, insbesondere bei der Vollversammlung am 01.12.11, jedoch auch darüber hinaus gemäß diesem AS-Beschluß zu verfahren und den Studierenden durch ihre Teilnahme an der Vollversammlung keine Nachteile erwachsen zu lassen.


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